Auch bei Wohngrundstücken gelte die Vergleichsmethode als die objektivste aller Bewertungsverfahren. Die Vergleichsmethode basiere darauf, dass aufgrund von vergleichbaren Objekten, welche in der fraglichen Zeit tatsächlich verkauft worden seien, auf den Wert des zu schätzenden Grundstückes geschlossen werde. Die Vergleichsmethode werde in der Gerichts- und Verwaltungspraxis deutlich favorisiert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um überbaute oder unüberbaute Grundstücke handle. Bei der Schätzung von unüberbauten Grundstücken solle – soweit möglich – auf die Vergleichspreise abgestellt werden, die im gleichen Zeitraum für ähnliche unüberbaute Grundstücke erzielt worden seien.