Auch wenn diese eine direkte Verbindung zur Rekurrentin gehabt hätte, so hätte sich diese Person dennoch selber zur Aufnahme eines Lombardkredits und zur Verfügungstellung desselben an die Rekurrentin entscheiden müssen. Es ist problematisch, basierend auf dem Verhalten einer Drittperson der Rekurrentin einen Vorwurf machen zu wollen.