3.10.3 Der von der Rekursgegnerin im Veranlagungsverfahren vertretenen Auffassung, dass die Möglichkeit der Aufnahme eines privaten und bedeutend tiefer verzinsten Lombardkredits mit anschliessender Gewährung eines Kredits an die Rekurrentin gegen die Marktüblichkeit eines höheren Zinses als dem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgesehenen spreche (StV act. 6.3, S. 1 f.), kann aus zweierlei Gründen nicht gefolgt werden. Zunächst ist festzuhalten, dass die Rekurrentin aus Sicht des Gerichts den Drittvergleich hinreichend erbracht hat.