durchaus Unterschiede bestehen. So lautet der dem Finanzierungsvorschlag der E.________ Bank unterliegende Verwendungszweck auf «Finanzierung von betrieblichem Umlaufvermögen / Liquidität für die Holding», wohingegen im Darlehensvertrag vom Juni 2015 kein spezifischer Zweck vereinbart worden war. Zudem war die Laufzeit des gewährten Darlehens auf ein Jahr begrenzt, wohingegen der Finanzierungsvorschlag eine Laufzeit «bis auf Weiteres» vorsieht. Allerdings sind die Darlehenssummen und das Fehlen von Sicherheiten im Darlehensvertrag vom 10. Juni 2015 und dem Finanzierungsvorschlag der E.________ Bank gleich.