unterbreitet die E.________ Bank der Rekurrentin einen Vorschlag für ein Darlehen in Höhe von Fr. 3'000’000.– ohne Bestellung von Sicherheiten mit einem Zinssatz von 5% p.a. zzgl. Kommission von 0.25% pro Quartal und einer Laufzeit «bis auf Weiteres». 3. E- Mail der F.________ Bank vom 20. August 2019 (Rek. act. 9 [«Replik Beilage 2»]). In dieser schreibt die Bank, aufgrund der Darlehens- und Forderungsverflechtungen sowie der Verlustvorträge sei eine geprüfte Kreditsprechung auf ungedeckter Basis an die Rekurrentin weder in der Vergangenheit noch aktuell möglich.