Zinssätze ist nicht direkt ersichtlich. Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung allerdings in einem Verfahren vor dem Steuerrekursgericht Zürich dargelegt hat, dienen als Grundlage für die Safe-Haven-Zinssätze ihrer Rundschreiben die Rendite zehnjähriger Bundesobligationen sowie der Durchschnitt des SBI-DOM-T (Index schweizerischer Obligationenanleihen), der Rendite von Bund und Kantonen sowie der Rendite von Banken und Industrie. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat diese Zinssätze sodann jedoch nicht arithmetisch ermittelt, sondern für die Zwecke ihres Rundschreibens frei festgelegt (StRekGer ZH,1 DB.2015.1001 und 1 ST.2015.125 vom 25. November 2015 E. 3c;