Bei einem Aktivdarlehen verzichtet die betreffende Gesellschaft entgegen der Marktüblichkeit auf angemessene Zinsen, wohingegen die Gesellschaft bei einem Passivdarlehen entgegen der Marktüblichkeit erhöhte Zinsen zahlt. Finanziell macht dies weder für die Gesellschaft noch die nahestehende Person einen Unterschied: Die Gesellschaft erleidet eine finanzielle Einbusse und die nahestehende Person erhält eine gleichwertige finanzielle Leistung (siehe auch Philipp Kruse,