Weiter ist festzuhalten, dass entgegen den Ausführungen der Rekurrentin (Replik, S. 4) die vorliegende Situation eines Passivdarlehens mit derjenigen eines Aktivdarlehens durchaus vergleichbar ist. In beiden Fällen wird der Gewinn einer Unternehmung zu Gunsten einer nahestehenden Person gemindert und zwar gerade aufgrund dieses Nahestehens. Der einzige Unterschied besteht in der Methode, die zur Minderung führt: Bei einem Aktivdarlehen verzichtet die betreffende Gesellschaft entgegen der Marktüblichkeit auf angemessene Zinsen, wohingegen die Gesellschaft bei einem Passivdarlehen entgegen der Marktüblichkeit erhöhte Zinsen zahlt.