Überdies sei aus der innerfamiliären Übertragung von der Mutter auf den Sohn resp. die Söhne unweigerlich ersichtlich, dass es sich bei der Übertragung zum reduzierten Preis um eine Urteil 2018 25 4 Schenkung gehandelt habe. Der Schenkungswille der veräussernden Partei sei aus den Vertragsdokumenten ohne weiteres erkennbar.