E. Mit Einspracheentscheid vom 20. November 2018 (Datum der Sitzung), versandt am 23. November 2018, wurde die Einsprache durch die Grundstückgewinnsteuer- Kommission Oberägeri abgewiesen. Begründend hielt die Kommission fest, das Steuergesetz des Kantons Zug schreibe den Gemeinden nicht vor, wie die gemischte Schenkung zu behandeln sei. Gemäss ständiger und bewährter Praxis werde in Oberägeri nicht auf die 25 %-Regelung abgestellt. Eine gemischte Schenkung werde nur bei einem Verlust gewährt, was der Fall sei, wenn der Verkaufserlös kleiner sei als die anrechenbaren Anlagekosten. Im vorliegenden Fall entstehe ein Grundstückgewinn, welcher besteuert werde.