2013, § 50 N 12 ff.). Unter Verweisung auf das Totalgewinnprinzip wird zuweilen die steuerwirksame Nachholung nicht verbuchter Aufwendungen in einer späteren Steuerperiode durch die Lehre und die Gerichtspraxis in einer Anzahl Kantone im Grundsatz gestattet. Urteil A 2018 19 63