Das Totalgewinnprinzip leitet sich ab aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Person (Art. 127 BV). Nachgelebt wird dem Prinzip im Unternehmenssteuerrecht insbesondere durch die Möglichkeit der Verlustverrechnung über mehrere Perioden, wobei festzuhalten ist, dass aufgrund der zeitlich limitierten Verlustverrechnungsmöglichkeit das Modell des Totalgewinns im positiven schweizerischen Steuerrecht nicht vollständig verwirklicht ist (Brülisauer/Mühlemann, in: DBG-Kommentar, a.a.O., Art. 58 N 147-149; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 3. Aufl. 2013, § 50 N 12 ff.).