Nach dem Prinzip des Totalsteuergewinns soll eine juristische Person über die ganze Lebensdauer hinweg betrachtet auf Grundlage des von ihr selbst erwirtschafteten Totalgewinns besteuert werden. Das Prinzip besagt, dass die Summe aller Periodeneinkünfte den total tatsächlich erzielten Einkünften entsprechen soll und trägt damit namentlich dem Leistungsfähigkeitsgedanken Rechnung. Das Totalgewinnprinzip leitet sich ab aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Person (Art.