7.5 Was die von der Rekurrentin auch an dieser Stelle gemachten Ausführungen zum "Corresponding Adjustment" betrifft (Rekurs S. 12, 3. Abschnitt), ist vollumfänglich auf E. 6.6.1 zu verweisen. Der von der Rekurrentin gestellte Antrag auf eine korrespondierende Gegenberichtigung ist von der H.________ bzw. der F.________ holding bei den Steuerbehörden ihrer Sitzkantone (Kantone Schwyz bzw. Glarus) geltend zu machen. Der entsprechende Antrag der Rekurrentin wird abgewiesen.