Die Rekurrentin erwarb somit unter Eingehung verzinslicher Schulden (Bankschulden GKB) im Oktober 2010 die Mietereinbauten (als Teil eines Gesamtpakets) von einer Drittpartei, um diese dann einen Monat später, im November 2010, unter Gewährung eines zinslosen Finanzierungskredits von Fr. 550'000.–, abzahlbar über einen Zeitraum von fünf Jahren und acht Monaten, an die ihr nahe stehende H.________ weiterzuverkaufen.