7.2.1 Aus den Akten ergibt sich, dass die Rekurrentin die Mietereinbauten als Teil eines Gesamtpakets der C.________ am 28. Oktober 2010 abkaufte. Sie übernahm im Zuge dieses Geschäfts Verbindlichkeiten der Verkäuferin in der Höhe von Fr. 690'000.–, darunter verzinsliche Bankschulden gegenüber der GKB in der Höhe von Fr. 420'000.– (vgl. Beilage 18 Seite 2, Ziffer 3 der Rekursgegnerin,). Im November 2010 verkaufte die Rekurrentin den Mietereinbau an die H._____