Bei den wirtschaftlich Berechtigten an den Gesellschaften handelt es sich ausserdem um zwei BrĂ¼der. Es steht daher ausser Frage, dass es sich bei den Transaktionen zwischen der Rekurrentin und Urteil A 2018 19 55 der H.________ steuerrechtlich um solche zwischen nahestehenden Personen bzw. verbundenen Unternehmen handelt.