7.1 Beteiligungsrechtlich ist unbestritten, dass die H.________ zu 50 % von der F.________ holding und zu 50 % von T.________, dem Bruder von S.________, gehalten wird. Die Rekurrentin ist folglich eine 50 %ige Schwestergesellschaft der H.________. Wirtschaftlich berechtigte Personen an der H.________ sind die beiden BrĂ¼der S.________ und T.________ zu je 50 %.