In der Literatur zur direkten Bundessteuer wird im innerstaatlichen Verhältnis grundsätzlich ein Anspruch auf eine korrespondierende Gegenberichtigung abgeleitet. Im Mutter- Tochterverhältnis heisst dies, dass bei einer geldwerten Leistung der Tochter an die Mutter der bei der Mutter verbuchte Ertrag eine Umqualifizierung in Beteiligungsertrag erfährt, welcher in der Regel dem Beteiligungsabzug zugänglich ist (Brülisauer/Mühlemann, in: DBG-Kommentar, a.a.O., Art. 58 N 345).