einer allfälligen Darlehensrückzahlung bei der Rekurrentin analog einer versteuerten stillen Reserve zu behandeln. Die Darlehensrückzahlung würde in der Steuerbilanz der Rekurrentin in diesem Fall einen erfolgsneutralen Geschäftsfall darstellen. 6.6 Die Rekurrentin beantragt sodann weiter, es sei festzustellen, dass eine "Gegenberichtigung" vorzunehmen und in der Folge auf die Annahme von geldwerten Leistungen zu verzichten sei (Rekurs S. 2, Antrag 2).