Dass es sich hier, wie die Rekurrentin anzutönen scheint, um eine Aussage zum Wert der Fitnessgeräte und Einrichtungen per 2010 gehandelt haben soll, erscheint wenig plausibel. Wäre dem so, hätte die von der Rekurrentin noch im März 2013 der ausserkantonalen Steuerbehörde vorgeschlagene Besichtigung des Geräteparks wohl wenig Sinn gemacht, wenn diesem, wie die Rekurrentin glauben machen will, zu jenem Zeitpunkt (März 2013) noch ein Wert von rund Fr. 23'000.– zugekommen wäre.