__ holding veräusserten Mobilien betrage vielmehr ein Vielfaches des bilanzierten Betrags von Fr. 150'000.–. Zum Beweis wurde der Steuerbehörde die Besichtigung des Geräteparks offeriert (anonymisierte Beilage 6.3 der Rekursgegnerin, deren Inhalt das Gericht der Rekurrentin mit Schreiben vom 12. Dezember 2019 und 12. März 2020 zur Kenntnis brachte). Die Rekurrentin erklärte diesen Punkt gegenüber dem Gericht wie folgt: Die von S.________ in jenem Schreiben gemachte Aussage sei mit Bezug auf das Steuerjahr 2010 zu lesen und zu verstehen.