Den eingereichten Jahresrechnungen kann sodann entnommen werden, dass sich die Ertragslage der I.________ seit dem Zeitpunkt des Aktienerwerbs durch S.________ (1. Januar 2012) bis zum Weiterverkauf dieser Aktien an die L.________ (28. November 2013) zwar leicht verbessert hat – sie konnte sich aus der Verlustzone in eine moderate Gewinnzone (Fr. 17'865.–) bewegen. Diese Entwicklung im EBIT sowie die ausgewiesene Eigenkapitalsituation lassen hingegen nicht den Schluss zu, die I.________ hätte sich Ende 2013, d.h. knapp zwei Jahre nachdem die Aktien von S._____