Wollte man zur Ermittlung eines möglichen Ertragswerts der I.________ auf das durchschnittliche Jahresergebnis 2/EBIT (vor ausserordentlichen Ertrags- und Aufwandpositionen) der Perioden 2011 bis 2013 abstellen, resultierte offensichtlich ein negatives EBIT, mit der Folge, dass dem Unternehmen kein (oder ein negativer) Ertragswert zugemessen worden wäre. Will man einzig das positive EBIT aus 2013 berücksichtigen (Fr. 17'865.93), hätte dieses mit einem Zinsfuss von 2,26 % (17'865 : 790'000 x 100) kapitalisiert werden müssen, um für die I.________ auf einen Unternehmenswert von Fr. 790'000.– zu gelangen.