somit über diese Perioden in einer Situation der Überschuldung (2011) bzw. des Kapitalverlusts, mit weniger als 50 % Deckung des Aktienkapitals. Aufgrund der bilanzierten Aktiven und Passiven und in Anlehnung an die von der Rekurrentin zur Werthaltigkeit von Mobilien und Einrichtungen von Fitnesscentern im Rekurs gemachten Ausführungen ist nicht davon auszugehen, dass den Bilanzpositionen relevante stille Reserven inhärent wären. Ein nach kaufmännischen Grundsätzen vorgehender Investor hätte daher dem Eigenkapital der I.________, d.h. deren Substanz, keine wesentliche Bedeutung zugemessen, sondern den Unternehmenswert der I.________ vorrangig aus deren Ertragswert hergeleitet.