Mit Aktienkaufvertrag vom 28. November 2013 (Beilage 8 der Rekurrentin) veräusserte S.________ die Aktien I.________ nach knapp zwei Jahren weiter an die L.________ zum Preis von Fr. 790'000.–. Aus diesem Aktienverkauf realisierte S.________ somit einen Kapitalgewinn, der rund Fr. 690'000.– betragen haben dürfte (vgl. auch Beilage 13, Seite 1 der Rekursgegnerin; an der Besprechung vom 2. Februar 2018 bestätigte S.________ gegenüber der Rekursgegnerin, bei dieser Transaktion einen Kapitalgewinn erzielt zu haben).