6.3.5.2 Es lässt sich hierbei aktenkundig feststellen, dass die Aktien I.________ mit "Vereinbarung über den Verkauf der Aktienanteile" am 2. Januar 2012 mit Wirkung per 1. Januar 2012 von der F.________ holding an deren Aktionär, S.________, zum Substanzwert von Fr. 100'000.–, veräussert wurden. Der Substanzwert wurde dem Nominalwert gleichgesetzt und sollte gemäss Vertrag den Unternehmenswert der sich im Aufbau befindenden I.________ wiedergeben. Der Vertrag wurde in Doppelvertretung von S.________ unterzeichnet (Vereinbarung über den Verkauf von Aktienanteile in Beilage 10 der Rekurrentin).