Diese Erklärung der Rekurrentin, wie zwischen zwei Vertragsparteien der Verkaufspreis einer Unternehmung bestimmt wird, vermag nicht zu überzeugen. Im normalen Geschäftsverkehr ist es vielmehr üblich, dass sowohl Verkäufer wie auch Käufer sich konkrete Überlegungen machen, wie der Preis eines zu transferierenden Unternehmens Urteil A 2018 19 47