holding liess S.________ diese ihm gehörende Gesellschaft folglich offenkundig in einen (zusätzlichen) Verlust von Fr. 70'000.– laufen (Fr. 250'000.– minus Fr. 180'000.–), wodurch bei dieser der Sanierungsbedarf zusätzlich erhöht wurde. Inwiefern hier S.________ im wirtschaftlichen Interesse der F.________ holding gehandelt haben soll, ist nur schwer nachvollziehbar.