6.3.4 Betreffend Aussagekraft des hier vorgebrachten Vergleichspreises von Fr. 180'000.– für das "Gesamtpaket" fällt auf, dass S.________ diesen Betrag im Sinne eines maximalen Veräusserungspreises der L.________ im November 2013 vertraglich zusicherte. Das heisst, er verpflichtete die ihm gehörende F.________ holding dazu, die Fitnessgeräte, Einrichtungen und Mietereinbauten zu maximal Fr. 180'000.– verkaufen zu können. Zu diesem Zeitpunkt war die F.________ holding allerdings noch nicht Eigentümerin der Mietereinbauten. Erst im Januar 2014 kaufte sie der H.________ die Mietereinbauten ab, wobei S.________ die F.________ holding veranlasste, der H._____