In diesem Aktienkaufvertrag sicherte die F.________ holding der neuen Eigentümerin zu, dass sie ihr die Fitnessgeräte, Einrichtungen und Mietereinbauten (also das "Gesamtpaket") für maximal Fr. 180'000.– verkaufen werde (Beilage 8 der Rekurrentin, S. 5, Ziffer 6.3.e).