6.3.2 Zum anderen beruft sich die Rekurrentin auf eine Verkaufstransaktion von Ende 2013, mit welcher die in diesem Verfahren thematisierten Fitnessgeräte, Einrichtungen und Mietereinbauten nach zähen Verhandlungen als Gesamtpaket an einen unabhängigen Dritten zum Preis von Fr. 180'000.– hätten veräussert werden können. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Beilage 5 der Rekurrentin (vgl. Rekurs S. 7, erster Abschnitt), bei welchem es sich um einen Handelsregisterauszug der H.________ handelt (vgl. auch Rekurs S. 5). Diese Beilage enthält somit keine Angaben zum geltend gemachten Vergleichspreis.