6.1 Die Rekurrentin begründet diesen Forderungsverzicht mit drei Argumenten. Zunächst stellt sie ihn sinngemäss als Sanierungsmassnahme für die F.________ holding hin (Rekurs, S. 7 oben). Sodann bringt sie vor, es handle sich um eine Kaufpreisreduktion Urteil A 2018 19 43