Den eingereichten Jahresrechnungen der Rekurrentin kann entnommen werden, dass, bei einem Aktienkapital von Fr. 100'000.–, deren Eigenkapital per 31. Dezember 2012 Fr. 153'602.30 betrug und per 31. Dezember 2013, nach Gewährung des hier zu beurteilenden Forderungsverzichts, negativ war und mit Fr. –509'935.45 ausgewiesen wurde (Bilanz Abschluss 2013 in Beilage 1.2 der Rekursgegnerin).