Ziffer VI. der Vereinbarung enthält eine Besserungsklausel, aufgrund welcher die Rückzahlung der erlassenen Darlehensschuld durch die F.________ holding innert 10 Jahren via einem 50 %igen Anteil der Rekurrentin am Unternehmensgewinn vorgesehen wurde. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass mittelfristig mit keinen Gewinnen bei der F.________ holding zu rechnen sei (Ziff. VII. der Vereinbarung). Dieser Forderungsverzicht wurde von der Rekurrentin unter dem Titel "Verzicht gemäss Vereinbarung vom 6.12.2013" in der Erfolgsrechnung 2013 als Aufwand verbucht (Kontoblatt in Beilage 5.2 der Rekursgegnerin).