5.2. Mit Vereinbarung vom 6. Dezember 2013 (Beilage 5.4 der Rekursgegnerin) verzichtete die Rekursgegnerin gegenüber der F.________ holding gänzlich auf die Rückzahlung des der F.________ holding auf Basis des Darlehensvertrags (Rahmenvertrag) vom 31.11.2011 im Umfang von Fr. 231'916.80 gewährten Darlehens. Dieser Darlehensverzicht erfolge aufgrund der wirtschaftlichen Situation der F.________ holding (Ziff. III. der Vereinbarung), für welche grundsätzlich Sanierungsmassnahmen als nötig erachtet wurden (Ziff. VII. der Vereinbarung). Ziffer VI.