3.7 Für geldwerte Leistungen zwischen Schwestergesellschaften hat dies zur Folge, dass der Vorteil an sich unmittelbar von einer Schwestergesellschaft zur anderen fliesst. Die an den Gesellschaften beteiligten Aktionäre sind mittelbar betroffen, indem der Wert der Beteiligung an der leistenden Gesellschaft abnimmt, während sich der Wert der empfangenden Gesellschaft entsprechend erhöht.