L. Mit Schreiben vom 27. April 2020 kam die Rekurrentin der Aktenauflage nach. Auf die eingereichten Unterlagen und die dazu gemachten Angaben wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. M. Die von der Rekurrentin gemäss vorstehend erwähnter Akten- und Informationsauflage eingereichten Unterlagen und Angaben wurden der Rekursgegnerin am 11. Mai 2020 weitergeleitet. Daraufhin gingen beim Verwaltungsgericht keine weiteren sachdienlichen Stellungnahmen mehr ein. Urteil A 2018 19 27 Das Verwaltungsgericht erwägt: