Im vorliegenden Fall sei nach wie vor nicht ersichtlich, weshalb die Rekurrentin Verluste tragen solle, währenddem der wirtschaftlich Endbegünstigte einen Kapitalgewinn erzielen könne. Die Rekurrentin sei endgültig entreichert, was nicht, wie von der Rekurrentin erwogen, lediglich durch eine (später wieder auflösbare) versteuerte stille Reserve korrigiert werden könne. K. Mit Akten- und Informationsauflagen vom 12. Dezember 2019 und 12. März 2020 ersuchte das Gericht die Rekurrentin um die Einreichung zusätzlicher Unterlagen und Angaben.