J. In ihrer Duplik vom 12. April 2019 hielt die Rekursgegnerin an ihren bisherigen Ausführungen fest und führte aus, die Rekursgegnerin habe in der Replik keine neuen Argumente vorgebracht und reiche keine Dokumente ein, welche zu einer anderen Beurteilung Anlass gäben. Es werde deshalb nur noch punktuell auf einzelne Argumente eingegangen. Urteil A 2018 19 25