Zwischen dem Verkehrswert von Nettoaktiven einer Gesellschaft und dem Wert der Aktien bestehe in der Regel nie Kongruenz, es sei denn, Aktien würden zum Substanzwert verkauft. Warum ein Käufer einen Goodwill, verstanden als Differenz zwischen dem Eigenkapital einer Gesellschaft und dem Kaufpreis, für ein Aktienpaket und dem damit verkörperten Unternehmen bezahle, stehe nicht im Einflussbereich des Verkäufers. Dieser Preis hänge in der Regel von Ertragsaussichten und/oder Synergieeffekten ab, welcher sich ein Käufer mit dem Unternehmen an Erträgen zu erzielen hoffe. Welchen Preis aus welcher Motivation heraus O.________ als Zeichnungsberechtigter der L.________ für die Aktien der I.___