Bei der L.________ als Käuferin der I.________ und in der Folge bei der I.________ als Käuferin der "Fitnessgeräte" und "Mietereinbauten" handle es sich aktenkundig um Dritte im Sinne des Steuerrechts. O.________ sei S.________ nicht nahestehend. Rechtsgeschäfte mit O.________ als Zeichnungsberechtigtem dieser beiden Gesellschaften seien Rechtsgeschäfte unter Dritten. Die vereinbarten Preise würden als echte Drittpreise gelten. Sie seien sehr wohl als Vergleichspreise zur Plausibilisierung der Transaktionen unter den nahestehenden Gesellschaften und zur Bewertung der Güter "Fitnessgeräte" und "Mietereinbauten" zu betrachten.