H. Auf telefonisches Ersuchen der Rekurrentin wurden dieser mit Schreiben des Gerichts vom 27. Februar 2019 Kopien der anonymisierten Beilagen 6.1, 6.3, 6.4 und 6.5, sowie die nicht anonymisierten Beilagen 6.2 und 13 aus dem Dossier der Rekursgegnerin zugestellt. I. Mit Schreiben vom 27. März 2019 reichte die Rekurrentin ihre Replik ein und liess im Wesentlichen und zusammengefasst folgende Ergänzungen zum Rekurs anbringen: Bei der F.________ holding handle es sich um eine nahestehende Gesellschaft im Sinne des Steuerrechts. Die Aktien der H.________ stünden zu 50 % im Eigentum von T.________, welcher alleiniger Verwaltungsrat der Gesellschaft sei. Die Formulierung