___ als ihren wirtschaftlich Berechtigten aufzufordern, diesen Vertrag über den Verkauf der Aktien I.________ – auf den sie inzwischen selbst im Rekurs verweise – vollständig und ungekürzt offen zu legen und dem Gericht einzureichen. Ebenso sei die Rekurrentin aufzufordern, zu einer allfälligen Diskrepanz zwischen dem Wert des Kaufgegenstandes (Fitnessgeräte, Einrichtungen und Mietereinbauten) und dem Verkaufspreis der Aktien I.________ Stellung zu nehmen. Aus der Weigerung von S.________, diesen Kaufvertrag über den Verkauf der Aktien I.________ offen zu legen, dürfe nichts zu seinen Gunsten abgeleitet werden. Bei einer Weigerung der Offenlegung sei der Kaufvertrag zwischen der I._____