Im Gegensatz zu den Fitnessgeräten handle es sich beim Mieterausbau letztlich um einen äusserst schwierig zu bewertenden Kaufgegenstand. Mieterausbauten würden in der Regel über die Mietdauer vollständig abgeschrieben. Seitens des Eigentümers bestehe auch ein Recht, von einem Mieter einen vollständigen Rückbau zu verlangen. Die Mieterausbauten seien erworben worden, weil ein Fitnessstudio habe betrieben werden sollen und die vorhandenen Mieterausbauten zum Erwerbszeitpunkt geeignet erschienen, möglichst vielen Studiobesuchern ein attraktives Umfeld zu bieten.