_, dem alleinigen Verwaltungsrat der Gesellschaft. Die Annahme einer geldwerten Leistung im vorliegenden Fall würde voraussetzen, dass die Rekurrentin die H.________ habe begünstigen wollen, was beim Aktienbesitz der Brüder S. und T.____ an der Begünstigten im Verhältnis 50 % : 50 % ausgeschlossen werden könne. Auch Brüder würden sich im Geschäftsleben in der Regel nichts schenken.