Dies sei erst deutlich geworden, als in 2012 in ____ eine gesamte Centerinfrastruktur für Fr. 23'000.– habe erworben werden können und ausserdem, als die in dieser Veranlagung thematisierten Einrichtungen, Fitnessgeräte und Mietereinbauten (Innenausbauten) nach zähen Verhandlungen in 2013 als Gesamtpaket an einen unabhängigen Dritten für Fr. 180'000.– hätten veräussert werden können. Aufgrund dieser Tatsache sowie der finanziellen Lage der F.________ holding sei das Darlehen in einer Vereinbarung mit Besserungsklausel neu geregelt worden. Diese Vereinbarung hätte die Rekurrentin auch mit jedem unabhängigen Dritten abgeschlossen.