Erst im Nachgang habe man erfahren, dass innerhalb der Branche solche Gerätschaften zu einem symbolischen Restwert gehandelt würden, insbesondere dann, wenn es sich um Geräte der Generation 20+ handle, für welche kaum mehr Ersatzteile vorhanden seien. Zudem hätten für einen Teil der Geräte noch Leasingverträge bestanden, bei denen die Rekurrentin bei Vertragsschluss von inkorrekten Annahmen ausgegangen sei. Somit habe man feststellen müssen, dass der von der Rekurrentin bezahlte und der F.________ holding weiterverrechnete Verkaufspreis massiv überhöht gewesen sei und nicht dem Markt entsprochen habe. Dies sei erst deutlich geworden, als in 2012 in __