In Sachen wirtschaftlichem Hintergrund betreffend Kaufpreisanpassung und Beweisofferten werde, wie schon in der Einsprache, festgehalten, dass der Verkauf der Fitnessgeräte über Fr. 200'000.– in 2011 aufgrund der damals vorhandenen Fakten nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt sei. Es sei den Vertragsparteien zum damaligen Zeitpunkt leider nicht klar gewesen, dass die Werthaltigkeit der Geräte nicht dem Kaufpreis entsprochen habe. Erst im Nachgang habe man erfahren, dass innerhalb der Branche solche Gerätschaften zu einem symbolischen Restwert gehandelt würden, insbesondere dann, wenn es sich um Geräte der Generation 20+ handle, für welche kaum mehr Ersatzteile vorhanden seien.