Für die Steuerperiode 2014 errechnete die Rekursgegnerin einen steuerbaren Gewinn von neu Fr. 100'923.–, unter Berücksichtigung des korrigierten Vorjahresverlusts und von zusätzlichem Steueraufwand von Fr. 10'787.– (verursacht durch die Aufrechnungen und durch die Reduktion des Verlustvortrages). Die hierauf veranlagten Steuern betrugen Fr. 4'540.– (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. Fr. 8'576.50 (direkte Bundessteuer).